Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 06.09.2026
A. Allgemeine Bestimmungen
§1 Geltungsbereich
§1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung, Überlassung zur Nutzung und/oder damit zusammenhängende Dienstleistungen bezüglich von beweglichen Sachen, Fahrzeugen, Baumaschinen, Geräten, Werkzeugen, Ausstattungen sowie sonstigen Gegenständen (nachfolgend „Mietsache"), die zwischen der Mietluke – Lemanczyk Dienstleistungen, Inhaber: Lukasz Lemanczyk, Keithstraße 30, 12307 Berlin (im Folgenden „Vermieter") und dem Vertragspartner (im Folgenden „Mieter") geschlossen werden.
§1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§2.2) als auch gegenüber Unternehmern (§2.3). Abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
§1.3 Soweit zwingende gesetzliche Regelungen für Verbraucher bestehen, bleiben diese unberührt; Klauseln, die gegenüber Verbrauchern unwirksam sind, berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
§1.4 Die AGB sind Bestandteil des Vertrages, wenn der Mieter bei der Bestellung durch eine gesonderte Ankreuzbox („AGB gelesen und akzeptiert") bestätigt hat, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat. Die AGB stehen dauerhaft unter https://mietluke.de/agb zur Verfügung und werden mit der Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt.
§2 Begriffsbestimmungen
§2.1 „Mietsache": die im Vertrag oder in der Bestellung namentlich bezeichnete bewegliche Sache einschließlich mitgelieferten Zubehörs und Routinematerialien.
§2.2 „Verbraucher": jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
§2.3 „Unternehmer": jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§2.4 „Mietzeit": der vertraglich vereinbarte Zeitraum von Übergabe/Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsache.
§3 Mindestalter
§3.1 Der Abschluss eines Mietvertrages setzt die Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres) des Mieters voraus. Mit der Bestellung bestätigt der Mieter, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
§3.2 Der Vermieter ist berechtigt, einen Altersnachweis zu verlangen. Stellt sich heraus, dass der Mieter zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses minderjährig war, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§4 Vertragsschluss
§4.1 Die Darstellung der Mietsache im Online-Angebot stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter (Anfrage/Bestellung). Mit der Bestellung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
§4.2 Der Vermieter kann dieses Angebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail, durch Zusendung einer Rechnung oder durch Übergabe der Mietsache annehmen. Ein Mietvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme zustande.
§4.3 Vor Annahme kann der Vermieter aus berechtigtem Interesse (z. B. Missbrauchsverdacht, unvollständige Angaben) die Annahme verweigern oder von der Erbringung der Leistung abhängig machen, z. B. von einer Vorauszahlung oder sonstigen angemessenen Sicherheiten.
§5 Kundenkonto / Registrierung
§5.1 Für die Buchung ist keine Registrierung erforderlich. Der Kunde hat jedoch wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen, da diese Angaben im späteren Bestellprozess übernommen werden. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und den Vermieter unverzüglich über einen Missbrauch zu informieren.
§5.2 Der Vermieter ist berechtigt, Konten zu sperren oder Bestellungen zu verweigern, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch, unrichtige Angaben oder sonstiges vertragswidriges Verhalten vorliegen.
§6 Preise und Zahlung
§6.1 Alle Preise sind in EURO angegeben; ausgewiesene Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit steuerpflichtig, und alle sonstigen Preisbestandteile.
§6.2 Zusätzliche Leistungen (z. B. Lieferung, Versicherung, Reinigung, Sonderausstattung) werden im Bestellprozess gesondert und transparent ausgewiesen.
§6.3 Offensichtliche Schreibfehler in Preisangaben berechtigen den Vermieter, den Vertrag zu korrigieren oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit der Irrtum für den Kunden erkennbar war.
§6.4 Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angegebenen Zahlungsarten und Zahlungsdienstleister. Mit der Bestellung ermächtigt der Mieter den Vermieter zur Einziehung der vereinbarten Miete sowie berechtigter Nebenforderungen.
§6.5 Vor oder bei Übergabe kann der Vermieter zur Absicherung eine Autorisierung/Pre-Authorization einer Kreditkarte oder eine Reservierung eines Sicherungsbetrags durchführen. Eine Autorisierung stellt keine endgültige Belastung dar; der Vermieter kann aus berechtigten Forderungen den tatsächlich entstandenen Betrag einziehen.
§6.6 Bei Rückbelastungen (Chargebacks), unzureichender Deckung oder Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und gegebenenfalls Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen zu verweigern.
§8 Übergabe und Rückgabe
§8.1 Die Mietsache wird in betriebsbereitem, gereinigtem und verkehrssicherem Zustand sowie mit dokumentiertem Zubehör übergeben. Übergaben werden – soweit möglich – in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.
§8.2 Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel, fehlendes Zubehör oder Transportschäden schriftlich innerhalb von 24 Stunden zu rügen. Unterlässt der Mieter die fristgerechte Anzeige, gilt die Sache als vertragsgemäß übernommen, soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen wurden.
§8.3 Die Rückgabe hat am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Versäumt der Mieter die Rückgabe, gerät er in Annahmeverzug hinsichtlich der Mietsache.
§8.4 Für die Überziehungszeit kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Tagessatz berechnen. Bei Verbraucherverträgen sind übermäßige Doppelbelastungen zu vermeiden; Pauschalstrafen sind nur zulässig, wenn sie zuvor transparent vereinbart wurden und angemessen sind.
§8.5 Bei erheblichem Zahlungsverzug oder konkreter Gefährdung der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache abzuholen; die dabei entstehenden Kosten kann der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen, soweit dies verhältnismäßig ist.
§9 Pflichten des Mieters
§9.1 Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig und ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu benutzen. Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise sowie gesetzliche Vorschriften sind zu beachten.
§9.2 Die Nutzung für rechtswidrige Handlungen, unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sowie durch nicht autorisierte Dritte ist untersagt. Bei Verstößen kann der Vermieter fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen.
§9.3 Veränderungen/Eingriffe an der Mietsache sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt. Bei unautorisierten Eingriffen haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.
§9.4 Die Weitergabe, Untervermietung oder sonstige Überlassung der Mietsache an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt.
§9.5 Ist ein Akku Teil der Mietsache, ist dieser in vergleichbarem Ladezustand und ohne erkennbare Beschädigung zurückzugeben. Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung von Akkus (z. B. Tiefentladung, falsches Laden, Beschädigung) haftet der Mieter. Bei Anzeichen von Beschädigungen (z. B. Schwellungen) ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und das Gerät nicht weiter zu betreiben. Lithium-Ionen-Batterien unterliegen Gefahrgutvorschriften (z. B. ADR, IATA/ICAO); für den Versand oder Rückversand hat der Mieter die einschlägigen Vorschriften zu beachten.
§9.6 Wenn die Mietsache vollgetankt übergeben wurde, ist sie vollgetankt zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird die Mietsache nicht im vereinbarten Tankzustand zurückgegeben, kann der Vermieter die tatsächlich entstandenen Nachfüllkosten erheben oder eine im Voraus transparent angekündigte und angemessene Servicepauschale berechnen.
§9.7 Übliche Gebrauchsspuren sind vertragsgemäß und führen nicht zu Kosten. Übermäßige Verschmutzung (z. B. Öl-, Farb- oder Chemikalienverschmutzung, starke Geruchsbelästigung, Tierhaare) berechtigt zur Berechnung angemessener Reinigungs-, Desinfektions- oder Geruchsbeseitigungskosten.
§10 Lieferung und Versand
§10.1 Die Lieferung erfolgt je nach Paketgröße durch benannte Frachtführer wie DPD, DHL, GLS oder eigene Fahrer; Kosten, Liefertermine und besondere Transportbedingungen werden im Angebot/Bestellprozess angegeben.
§10.2 Bei Versand über einen Frachtführer richtet sich das Transportrisiko nach den Beförderungsbedingungen; bei eigener Lieferung geht die Gefahr mit Übergabe an den Mieter über. Transportschäden sind bei Empfang gegenüber dem Lieferanten/Spediteur zu dokumentieren und zusätzlich innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter anzuzeigen.
§10.3 Bei fehlgeschlagener Zustellung wegen falscher oder unvollständiger Adressdaten oder Annahmeverweigerung kann der Vermieter dem Mieter die entstandenen Kosten für erneute Zustellung oder Lagerung in Rechnung stellen.
§11 Haftung
§11.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§11.2 Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, soweit diese auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
§11.3 Soweit der Vermieter leicht fahrlässig eine vertragliche Hauptpflicht (Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung des Vermieters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftungsbegrenzung besteht nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§11.4 Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden an der Mietsache, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, soweit der Schaden von ihm oder einer von ihm eingesetzten Person verursacht wurde.
§11.5 Der Mieter haftet für Verlust der Mietsache bis zur Höhe des Netto-Wiederbeschaffungswertes, soweit er den Verlust zu vertreten hat. Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter unverzüglich — spätestens binnen 48 Stunden — eine Strafanzeige bei der zuständigen Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige sowie alle relevanten Informationen vorzulegen.
§11.6 Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich nach Feststellung dem Vermieter anzuzeigen und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu treffen.
§11.7 Schadensersatzansprüche bemessen sich nach dem Netto-Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten abzüglich eines marktüblichen Restwerts. Übliche Abnutzung wird nicht als Schaden bewertet.
§13 Versicherung
§13.1 Dem Mieter wird empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht für Unternehmer, Privathaftpflicht für Verbraucher) zu unterhalten.
§13.2 Für einzelne, besonders wertvolle oder risikobehaftete Mietsachen kann der Nachweis einer geeigneten Versicherung als Voraussetzung für die Vermietung verlangt werden; dies wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung angegeben.
§13.3 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen und die für die Geltendmachung von Versicherungsansprüchen erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
B. Bestimmungen Miete
§ 1 Leistungsumfang
(1) Für die Miete gilt insbesondere:
- Während der Mietzeit wird vermutet, dass ein an der Mietsache eingetretener Schaden von Ihnen zu vertreten ist; Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Sie die Beschädigung, den Verlust oder den Diebstahl nicht zu vertreten haben. Für Schäden durch höhere Gewalt oder andere von Ihnen nicht zu vertretende Umstände haften Sie nicht;
- Sie erhalten die Mietsachen in einem einwandfreien Zustand. Sollte dies aus Ihrer Sicht nicht der Fall sein, haben Sie die Obliegenheit, für Sie bei der Übergabe erkennbare Mängel uns unverzüglich anzuzeigen. Ihre gesetzlichen Rechte bei nicht erkennbaren oder erst später auftretenden Mängeln bleiben hiervon unberührt;
- Bei unterbleibender Abholung bzw. Annahme bei Ihnen sind wir berechtigt, die Mietsachen an andere Interessenten weiter zu vermieten;
- Sie stellen die Mietsache bei Rückbringung bzw. Rückgabe im Übergabezustand, in gleicher Verpackung sowie ggf. in gleicher Konfiguration zurück;
- Sie schließen alle erforderlichen Versicherungen ab und tragen alle mit dem Betrieb in Verbindung stehenden Kosten;
- Sie zeigen uns nach Übergabe auftretende Schäden unverzüglich an;
- Sie nutzen die Mietsachen auf eigene Gefahr. Ihnen obliegt – ohne jede Auswirkung auf die Zahlung der vollen Vergütung – die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs sowie die Haftung aus jeglichem Unterlassen, insbesondere:
- Sorgen Sie bei schlechten Wetterverhältnissen, ob ein Betrieb fortgeführt werden kann, insbesondere ob keine Sicherheitsbedenken bestehen. Liegen Bedenken vor, stellen Sie den Betrieb sofort ein und sorgen für einen sachgemäßen Abbau, Lagerung und alle erforderlichen Maßnahmen.
- Sorgen Sie bei Mietsachen, die einen Wasser-, Strom-, Abwasser- oder sonstigen Anschluss benötigen, für das Vorliegen dieser Voraussetzungen.
- Bei einem Schaden tragen Sie die Kosten einer erneuten Beschaffung einer Ersatzmietsache oder der Reparatur sowie die Kosten des Ausfalls der Mietsache. Ihre weitergehende Haftung bleibt davon unberührt. Ihnen ist nicht gestattet, die Mietsache selbst zu reparieren.
(2) Maßgeblich für den Umfang unserer Leistung ist im Einzelfall Ihre Bestellung bzw. Ihr Auftrag, egal über welche unserer Plattformen Sie sie abgeben, insbesondere bei einer Online-Bestellung (beispielsweise die Leistungsbeschreibung im Rahmen des Beauftragungs- bzw. Bestellvorgangs, auf der Webseite oder der App) oder in Textform (beispielsweise die Bestell- bzw. Auftragsunterlagen samt Anhängen, unabhängig davon, ob in Papierform oder elektronisch per E-Mail) sowie im Fall einer oder eines schriftlichen oder mündlichen Bestellung, Auftrags oder annehmenden Antwort auf ein von uns ausgesprochenes Vertragsschlussangebot in von uns genutzten Räumlichkeiten, an einer unserer Vertriebsflächen oder auf einem von uns genutzten Kommunikationskanal. Nachträgliche, von der Bestellung bzw. dem Auftrag abweichende Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung bzw. Bestellung und sind gesondert zu vergüten. Bei Tätigkeiten außerhalb des Leistungsspektrums oder eines vereinbarten Zeitkontingents wird eine stündliche Vergütung von 100,- € vereinbart.
(3) Erfolgt die Buchung einer Mietsache über unsere Online-Plattform, kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Reservierung nach Maßgabe des § 4 Vertragsschluss (Abschnitt A.) zustande und ist für Sie ab diesem Zeitpunkt verbindlich, vergleichbar einer Hotelbuchung. Eine Stornierung der Reservierung ist für Sie bis 30 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Mietzeitraums kostenlos, bis 7 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Mietzeitraums gegen eine Vergütung von 50 %, bis 3 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Mietzeitraums gegen eine Vergütung von 100 % möglich. Bei einer Stornierung bis 3 Tage vor dem vereinbarten Beginn des Mietzeitraums oder im Fall des Nichterscheinens zum vereinbarten Termin oder Nichtannahme der Mietsache (No-Show) sind wir berechtigt, die Vergütung in Höhe von 100 % der vereinbarten Miete zu verlangen. Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher gemäß § 6 Widerruf dieses Abschnitts B. bleibt hiervon unberührt.
§ 2 Vergütung und Durchführung
(1) Wir erhalten für unsere Leistungen eine Vergütung nach Ihrer Bestellung bzw. dem Auftrag nach dem Paragrafen über den Leistungsumfang.
(2) Wir verpflichten uns, die vertraglich geschuldeten Leistungen sorgfältig und gewissenhaft zu erbringen. Sofern die Leistungserfüllung keine Werkverpflichtung betrifft, ist ein Leistungserfolg nicht geschuldet.
(3) Sie leisten über das Honorar nach Abs. 1 hinaus gegen Nachweis Aufwendungsersatz für notwendige Auslagen des Verwenders.
(4) Wir sind berechtigt, zur Erbringung der Leistung Dritte, insbesondere als Subunternehmer, einzuschalten.
(5) Schalten Sie – auch auf unsere Vermittlung hin – Dienstleister (Drittdienstleister) ein, so gelten diese als Ihre Erfüllungsgehilfen. Wir übernehmen keine Haftung für die Leistung der Drittdienstleister. Sie sind als Auftraggeber sowohl von uns als auch des Drittdienstleisters für die ordnungsgemäße Koordination und Überwachung der Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche der Drittdienstleister verantwortlich und werden die erforderlichen Leitungs- und Steuerungsmaßnahmen selbständig treffen.
(6) Wir sind berechtigt, von Ihnen eine Kautionsleistung in angemessener Höhe zu verlangen. In diesem Fall werden wir die Kautionshöhe im Angebot ausweisen. Sie hinterlegen die Kaution vor Vertragsbeginn in bar oder auf eine andere, von uns bestätigte Weise. Wir erstatten Ihnen die Kaution bei mangelfreier und rechtzeitiger Rückgabe der Vertragssache. Liegt ein Schaden, Mangel oder Verspätung vor, behalten wir die Kaution in Anrechnung auf die dadurch entstehenden Ansprüche in voller Höhe oder teilweise ein. Unsere übrigen Ansprüche bleiben unberührt.
(7) Für Einsätze, die werktags (Montag – Freitag) zwischen 20:00 Uhr – 6:00 Uhr (CET/CEST) erfolgen, werden die gebuchten und abrechenbaren Aufwände mit dem Faktor 1,5 multipliziert. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden diese mit dem Faktor 2,0 multipliziert. Von Ihnen gewünschte Tätigkeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten sind von Ihnen vor Auftragserteilung anzufordern und uns zu bestätigen.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrags beginnt – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – mit der Absendung der Auftrags- bzw. Bestellungsbestätigung des Verwenders an den Partner.
(2) Der geschlossene Vertrag läuft – soweit nichts Gegenteiliges elektronisch oder schriftlich vereinbart – auf unbestimmte Zeit.
(3) Im Falle einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag nach der Mindestvertragslaufzeit auf eine unbestimmte Zeit, wenn er nicht vorab mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer der Parteien gekündigt wird. Nach der Verlängerung auf unbestimmte Zeit kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats gekündigt werden.
(4) Kündigen wir aus wichtigem Grund, so sind Sie verpflichtet, uns die Kosten und Vergütungen zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis dahin von uns geleisteten Dienste sind anteilig abzurechnen, soweit dies möglich ist, anderenfalls erfolgt eine vollständige Abrechnung.
(5) Die Kündigung kann durch Brief oder per E-Mail erfolgen.
§ 4 Beschaffenheit
(1) Sofern Leistungen auf Plattformen präsentiert werden, bemühen wir uns um möglichst originalgetreue Abbildungen der angebotenen Leistungen.
(2) Übliche Abweichungen, beispielsweise in Struktur und Farbe oder Fabrikat bei gleichbleibenden technischen Charakteristiken bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien bzw. Arbeiten oder handels- bzw. leistungsüblich sind.
§ 5 Beanstandungen
(1) Sie sind verpflichtet, einen Transportschaden oder die Unvollständigkeit der Lieferung gegenüber dem der Ware beigefügten Lieferschein sofort zu rügen.
(2) Soll die gelieferte Ware verarbeitet werden und wird erkennbar mangelhafte Ware von Ihnen verarbeitet, werden Ihnen Aus- und Einbaukosten sowie Folgeschäden auch dann nicht ersetzt, wenn wir den Mangel zu vertreten haben. Ihr Nachlieferungsanspruch bleibt jedoch unberührt. Unterrichten Sie uns daher unverzüglich bei der Feststellung eines Mangels.
§ 6 Widerruf
(1) Falls Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, besteht das Widerrufsrecht nicht. Für Verbraucher gilt:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lukasz Lemanczyk, Keithstraße 30, 12307 Berlin, Telefon: +49 155 1071 3649, E-Mail: info@mietluke.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- — An Lukasz Lemanczyk, Keithstraße 30, 12307 Berlin, Telefon: +49 155 1071 3649, E-Mail: info@mietluke.de:
- — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- — Bestellt am (*) / erhalten am (*)
- — Name des/der Verbraucher(s)
- — Anschrift des/der Verbraucher(s)
- — Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- — Datum _______________ (*)
(*) Unzutreffendes streichen.
- ENDE DIESES MUSTERWIDERRUFSFORMULARS -
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht, erlischt oder kann ausgeschlossen werden, wenn ein gesetzlich geregelter Fall, eine entsprechende gerichtliche Entscheidung oder ein sonstiger rechtlicher Grund besteht. Gesetzlich geregelte Fälle ergeben sich insbesondere aus §§ 312 g oder 356 BGB:
- bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Hierunter fällt nach unserer Auffassung auch die Vermietung von Geräten und Maschinen für einen im Vertrag festgelegten Zeitraum, da die Mietsache für diesen Zeitraum ausschließlich für Sie reserviert und anderen Kunden währenddessen nicht zur Vermietung zur Verfügung steht, was der Interessenlage bei der ausdrücklich genannten Kraftfahrzeugvermietung entspricht.
- bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher, bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt insbesondere bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss die Zustimmung des Verbrauchers auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden. Bei einem Vertrag über die Erbringung von Finanzdienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht abweichend von Satz 1, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt.
D. Schlussbestimmungen Allgemein
§ 1 Mitwirkungspflicht
(1) Sie werden uns bei der Erbringung unserer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Sie werden uns beispielsweise die erforderlichen Informationen, Daten, Umstände, Verhältnisse unverzüglich mitteilen; Unterlagen, Materialien, Sachen oder Zugänge zur Erfüllung der Leistung zur Verfügung stellen; uns unverzüglich Weisungen und Freigaben erteilen und uns einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der nicht ausgewechselt wird. Sie müssen zu Ihren Handlungen – insbesondere zu Überlassungen oder Zugangsgewährungen – berechtigt sein, insbesondere dürfen keine Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen verletzt werden. Sie sind verpflichtet, für die Entgegennahme der Güter zu sorgen bzw. diese abzuholen. Sie werden zudem auf die Abklärung aller für die Ausführung des Vertrags erforderlichen technischen Fragen und Einzelheiten hinwirken und uns alle hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen.
(2) Soweit Sie zur Mitteilung, Bereitstellung oder zur Verfügungsüberlassung nach Abs. 1 nicht berechtigt sind, beispielsweise weil wettbewerbs-, datenschutz-, marken- und kennzeichenrechtliche Verstöße oder jegliche Verstöße gegen Rechte Dritter oder behördliche Bestimmungen vorliegen, liegt ebenso fehlende Mitwirkung vor. Sie versichern Ihre Berechtigung zu den entsprechenden Handlungen. Eine entsprechende Überprüfung durch uns wird nicht erfolgen. Von etwaigen Ansprüchen Dritter, die wegen Ihrer fehlenden Berechtigung gegen uns vorgehen, werden Sie uns auf erstes Anfordern freistellen und uns jeglichen Schaden, der wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entsteht, einschließlich etwaiger für die Rechtsverteidigung anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Fehlende, unvollständige, schadensverursachende oder rechtsverletzende Mitwirkung – beispielsweise durch Mitteilung bzw. Zuleitung unvollständiger, unrichtiger oder nicht zur rechtmäßigen Verwendung geeigneter Informationen, Daten, Stoffe oder Unterlagen – berechtigt uns zur Beendung des Vertrags, im Falle eines Vertrages mit einem Unternehmer auch ohne Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung.
(4) Entsteht uns durch fehlerhafte Mitwirkung ein Schaden, besteht ein Schadensersatzanspruch. Sie stellen uns in diesem Fall ebenso von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit von Ihnen zumindest grob fahrlässig fehlerhaft durchgeführten Mitwirkungshandlungen geltend machen.
§ 2 Leistungsfrist, Höhere Gewalt, Leistungshindernisse
(1) Wir sind – soweit nicht im Einzelfall vereinbart – nicht an Fristen und Termine bei der Ausführung der Leistung gebunden. Leistungstermine bedürfen der Schriftform.
(2) Soweit wir an der Leistungserbringung durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher, von uns nicht zu vertretender Ereignisse gehindert werden und die wir trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – unerheblich ob bei uns oder bei Ihnen – (beispielsweise Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe bzw. der Vertragserfüllung von Subunternehmern, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Aussperrungen, Betriebsstörungen jeder Art in unserem sowie in Drittbetrieben, Warenmangel oder Ähnliches, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und wir nicht zu vertreten haben), verlängert sich die für uns gültige Leistungszeit in einem Umfang, der die angemessene Erfüllung der Leistungspflicht möglich macht. Wird die Leistung unmöglich, werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, ohne dass Ihnen ein Rücktritt oder Schadensersatz zustehen. Treten entsprechende Hindernisse bei Ihnen auf, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für Ihre Abnahmeverpflichtung. Die Vertragspartner teilen einander entsprechende Hindernisse unverzüglich mit.
(3) Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich einer Vertragspartei zuzurechnen sind, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
§ 3 Pfandrecht
(1) Wegen unserer Forderungen erwerben wir ein Pfandrecht an Ihren, im Rahmen der Vertragsdurchführung in unseren Besitz gelangten Sachen. Es sichert alle Forderungen, die wir gegen Sie im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis haben, infolgedessen wir Besitz an der Sache erhalten haben.
(2) Auf Ihr Verlangen werden wir die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen nach unserer Wahl freigeben, wenn der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernde Gesamtforderung um mehr als 20 % übersteigt.
§ 4 Kommunikation
(1) Zur Gewährleistung einer schnellen und einfachen Kommunikation untereinander erfolgt die Kommunikation grundsätzlich über E-Mail. Sie willigen dazu ein, dass Ihnen Informationen per E-Mail, soweit vorhanden Ihrem Konto auf unseren Plattformen, postalisch oder auf anderem Weg zugesandt werden.
(2) Der Versand und die Kommunikation erfolgen auf Ihr Risiko. Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets, für Server- und Softwareprobleme Dritter oder Probleme eines Post- oder Zustellungsdienstleisters sind wir nicht verantwortlich und haften nicht.
§ 5 Werbung Dritter
(1) Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen auf unseren Plattformen Werbung Dritter anzuzeigen. Wir haben keinen Einfluss auf die Werbung, insbesondere nicht auf ihren Inhalt, ihre Zuverlässigkeit oder ihre Genauigkeit. Die Anzeige von Werbung erfolgt ohne unsere Prüfung, insbesondere wird sie von uns inhaltlich nicht gebilligt – verantwortlich ist allein der Werbetreibende. Bei jeder Form der Beanspruchung – insbesondere durch Klicken, Nutzung ihrer mittels application programming interface („API“) durchgeführten Leistungen oder dem Besuch ihrer auf der Werbung verlinkten Plattformen – gelten ihre Vertragsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen.
(2) Werbung kann insbesondere mit der Verlinkung von Plattformen Dritter oder API-Anwendungen Dritter einhergehen. Auch hierbei besteht allein die Verantwortlichkeit des jeweiligen Anbieters der Werbung. Es gelten dessen Vertragsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen.
§ 6 Datenschutz
(1) Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und gegebenenfalls Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).
(2) Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zu Speicherfristen und zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung abrufbar.
§ 7 Rechtswahl, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel
(1) Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter findet deutsches Recht Anwendung. Soweit Verbraucher beteiligt sind, gelten die zwingenden Schutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
(2) Soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt das rechtlich Zulässige, das dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit diese AGB die Schriftform verlangen, genügt in der Regel die Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich die strengere Schriftform vereinbart ist.
(5) Die Abtretung von Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 8 Streitbeilegung
(1) Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§36 VSBG).
§ 9 Kontakt
Mietluke – Lemanczyk Dienstleistungen
Inhaber: Lukasz Lemanczyk
Keithstraße 30
12307 Berlin
E-Mail: info@mietluke.de
Telefon: 0155 10713649
