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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: 01.09.2025

Teil A: Allgemeine Bestimmungen

A.1 Geltungsbereich

A.1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung, Überlassung zur Nutzung und/oder damit zusammenhängende Dienstleistungen bezüglich von beweglichen Sachen, Fahrzeugen, Baumaschinen, Geräten, Werkzeugen, Ausstattungen sowie sonstigen Gegenständen (nachfolgend „Mietsache"), die zwischen der Mietluke – Lemanczyk Dienstleistungen, Inhaber: Lukasz Lemanczyk, Keitstraße 30, 12307 Berlin (im Folgenden „Vermieter") und dem Vertragspartner (im Folgenden „Mieter") geschlossen werden.

A.1.2 Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ A.2.2) als auch gegenüber Unternehmern (§ A.2.3). Abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

A.1.3 Soweit zwingende gesetzliche Regelungen für Verbraucher bestehen, bleiben diese unberührt; Klauseln, die gegenüber Verbrauchern unwirksam sind, berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

A.2 Begriffsbestimmungen

A.2.1 „Mietsache": die im Vertrag oder in der Bestellung namentlich bezeichnete bewegliche Sache einschließlich mitgelieferten Zubehörs und Routinematerialien.

A.2.2 „Verbraucher": jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

A.2.3 „Unternehmer": jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

A.2.4 „Mietzeit": der vertraglich vereinbarte Zeitraum von Übergabe/Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsache.

A.3 Einbeziehung und Vorrang

A.3.1 Die AGB sind Bestandteil des Vertrages, wenn der Mieter bei der Bestellung durch eine gesonderte Ankreuzbox („AGB gelesen und akzeptiert") bestätigt hat, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat. Die AGB stehen dauerhaft unter https://mietluke.de/agb zur Verfügung und werden mit der Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt.

A.4 Vertragsschluss (Angebot und Annahme)

A.4.1 Die Darstellung der Mietsache im Online-Angebot stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter (Anfrage/Bestellung). Mit der Bestellung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.

A.4.2 Der Vermieter kann dieses Angebot durch ausdrückliche Auftragsbestätigung per E-Mail, durch Zusendung einer Rechnung oder durch Übergabe der Mietsache annehmen. Ein Mietvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme zustande.

A.4.3 Vor Annahme kann der Vermieter aus berechtigtem Interesse (z. B. Missbrauchsverdacht, unvollständige Angaben) die Annahme verweigern oder von der Erbringung der Leistung abhängig machen, z. B. von einer Vorauszahlung (Kaution, Anzahlung) oder sonstigen angemessenen Sicherheiten.

A.5 Registrierung / Kundenkonto

A.5.1 Für die Buchung ist keine Registrierung erforderlich. Der Kunde hat jedoch wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen, da diese Angaben im späteren Bestellprozess übernommen werden. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und den Vermieter unverzüglich über einen Missbrauch zu informieren.

A.5.2 Der Vermieter ist berechtigt, Konten zu sperren oder Bestellungen zu verweigern, wenn Anhaltspunkte für Missbrauch, unrichtige Angaben oder sonstiges vertragswidriges Verhalten vorliegen.

Teil B: Mietvertragsabwicklung

B.1 Preise, Steuern, Anzeigen im Bestellprozess

B.1.1 Alle Preise sind in EURO angegeben; ausgewiesene Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit steuerpflichtig, und alle sonstigen Preisbestandteile.

B.1.2 Zusätzliche Leistungen (z. B. Lieferung, Versicherung, Reinigung, Sonderausstattung) werden im Bestellprozess gesondert und transparent ausgewiesen.

B.1.3 Offensichtliche Schreibfehler in Preisangaben berechtigen den Vermieter, den Vertrag zu korrigieren oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit der Irrtum für den Kunden erkennbar war.

B.2 Zahlungsarten, Zahlungsdienstleister und Autorisierungen

B.2.1 Die Zahlung erfolgt über die im Bestellprozess angegebenen Zahlungsarten und Zahlungsdienstleister. Mit der Bestellung ermächtigt der Mieter den Vermieter zur Einziehung der vereinbarten Miete sowie berechtigter Nebenforderungen.

B.2.2 Vor oder bei Übergabe kann der Vermieter zur Absicherung eine Autorisierung/Pre-Authorization einer Kreditkarte oder eine Reservierung eines Sicherungsbetrags durchführen. Eine Autorisierung stellt keine endgültige Belastung dar; der Vermieter kann aus berechtigten Forderungen den tatsächlich entstandenen Betrag einziehen.

B.2.3 Bei Rückbelastungen (Chargebacks), unzureichender Deckung oder Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und gegebenenfalls Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen zu verweigern.

B.3 Kaution / Sicherheitsleistung

B.3.1 Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution oder Sicherheitsleistung zu verlangen; die Höhe wird im Bestellprozess angezeigt. Die Kaution dient zur Absicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis (z. B. Schadensersatz, Reinigung, fehlende Betankung).

B.3.2 Verwendung / Einbehaltung: Der Vermieter kann zur Sicherung berechtigter Forderungen ganz oder teilweise auf die Kaution zurückgreifen. Über die Verwendung der Kaution erhält der Mieter eine nachvollziehbare Abrechnung sowie auf Verlangen Belege (z. B. Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge).

B.3.3 Rückzahlung: Unstrittige Teile der Kaution werden unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Rückgabe der Mietsache erstattet. Eine abschließende Abrechnung und Rückzahlung offener Beträge erfolgt in der Regel binnen 30 Tagen nach Rückgabe, sofern zur Prüfung berechtigte Gründe bestehen. Längere Sperrfristen sind nur zulässig, wenn konkrete und nachvollziehbare Gründe vorliegen und dem Mieter mitgeteilt werden.

B.4 Abrechnung, Belege, Gutachten

B.4.1 Bei Inanspruchnahme der Kaution oder Erhebung von Schadensersatz stellt der Vermieter auf Verlangen nachvollziehbare Nachweise (z. B. Fotos, Rechnungen, Kostenvoranschläge oder Gutachten) zur Verfügung.

B.4.2 Sofern ein unabhängiges Gutachten erforderlich ist, kann dieses vom Vermieter eingeholt werden; die Kosten trägt der Mieter nur, soweit er den Schaden zu vertreten hat.

B.5 Übergabe / Dokumentation / Prüfpflicht bei Übernahme

B.5.1 Übergabezustand: Die Mietsache wird in betriebsbereitem, gereinigtem und verkehrssicherem Zustand sowie mit dokumentiertem Zubehör übergeben. Übergaben werden – soweit möglich – in einem Übergabeprotokoll dokumentiert.

B.5.2 Prüfpflicht des Mieters: Der Mieter hat die Mietsache bei Übergabe unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel, fehlendes Zubehör oder Transportschäden schriftlich innerhalb von 24 Stunden zu rügen. Unterlässt der Mieter die fristgerechte Anzeige, gilt die Sache als vertragsgemäß übernommen, soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen wurden.

B.6 Gebrauchspflichten des Mieters / Verbotene Nutzungen

B.6.1 Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig und ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck zu benutzen. Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise sowie gesetzliche Vorschriften sind zu beachten.

B.6.2 Die Nutzung für rechtswidrige Handlungen, unter Einfluss von Alkohol oder Drogen sowie durch nicht autorisierte Dritte ist untersagt. Bei Verstößen kann der Vermieter fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen.

B.6.3 Veränderungen/Eingriffe an der Mietsache sind ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt. Bei unautorisierten Eingriffen haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.

B.7 Besondere Regelungen: Akkus (Lithium-Ionen) & elektrische Geräte

B.7.1 Übergabe-/Rückgabestand: Ist ein Akku Teil der Mietsache, ist dieser in vergleichbarem Ladezustand und ohne erkennbare Beschädigung zurückzugeben. Hinweise zum zulässigen Ladezustand, zur Lagerung und zum Transport sind in der Artikelbeschreibung oder dem Benutzerhandbuch angegeben.

B.7.2 Haftung für unsachgemäße Handhabung: Für Schäden durch unsachgemäße Handhabung von Akkus (z. B. Tiefentladung, falsches Laden, Beschädigung) haftet der Mieter. Bei Anzeichen von Beschädigungen (z. B. Schwellungen) ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen und das Gerät nicht weiter zu betreiben.

B.7.3 Transport & Versand: Lithium-Ionen-Batterien unterliegen Gefahrgutvorschriften (z. B. ADR, IATA/ICAO). Für Versand oder Rückversand hat der Mieter die einschlägigen Vorschriften zu beachten; der Vermieter kann Verpackungs- oder Ladestand-Vorgaben verlangen. Bei Missachtung kann der Vermieter Schadensersatz verlangen oder die Annahme der Rücksendung ablehnen.

B.8 Treibstoff / Betankung (Benzin / Diesel / AdBlue o.ä.)

B.8.1 Übergabezustand: Wenn die Mietsache vollgetankt übergeben wurde, ist sie vollgetankt zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

B.8.2 Nachfüllkosten: Wird die Mietsache nicht im vereinbarten Tankzustand zurückgegeben, kann der Vermieter die tatsächlich entstandenen Nachfüllkosten erheben oder eine im Voraus transparent angekündigte und angemessene Servicepauschale berechnen; der Mieter kann auf Verlangen Belege verlangen.

B.9 Reinigung / übermäßige Verschmutzung / Gerüche

B.9.1 Übliche Gebrauchsspuren sind vertragsgemäß und führen nicht zu Kosten. Übermäßige Verschmutzung (z. B. Öl-, Farb- oder Chemikalienverschmutzung, starke Geruchsbelästigung, Tierhaare) berechtigt zur Berechnung angemessener Reinigungs-, Desinfektions- oder Geruchsbeseitigungskosten.

B.9.2 Pauschalen: Reinigungs- oder Geruchspauschalen sind nur zulässig, wenn sie im Bestellprozess transparent angegeben und angemessen sind; der Mieter kann die Belege für durchgeführte Reinigungsmaßnahmen einsehen.

B.10 Lieferung, Versand, Transportrisiko, fehlgeschlagene Zustellung

B.10.1 Durchführung: Die Lieferung erfolgt je nach Paketgröße durch benannte Frachtführer wie DPD, DHL, GLS oder eigene Fahrer; Kosten, Liefertermine und besondere Transportbedingungen werden im Angebot/Bestellprozess angegeben.

B.10.2 Gefahrenübergang: Bei Versand über einen Frachtführer richtet sich das Transportrisiko nach den Beförderungsbedingungen; bei eigener Lieferung geht die Gefahr mit Übergabe an den Mieter über. Transportschäden sind bei Empfang gegenüber dem Lieferanten/Spediteur zu dokumentieren und zusätzlich innerhalb von 24 Stunden dem Vermieter anzuzeigen.

B.10.3 Fehlgeschlagene Zustellung: Bei fehlgeschlagener Zustellung wegen falscher oder unvollständiger Adressdaten oder Annahmeverweigerung kann der Vermieter dem Mieter die entstandenen Kosten für erneute Zustellung oder Lagerung in Rechnung stellen.

B.11 Rückgabe, verspätete Rückgabe, Überziehung

B.11.1 Rückgabeort / Fristen: Die Rückgabe hat am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Versäumt der Mieter die Rückgabe, gerät er in Annahmeverzug hinsichtlich der Mietsache.

B.11.2 Abrechnung bei Überziehung: Für die Überziehungszeit kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Tagessatz berechnen. Bei Verbraucherverträgen sind übermäßige Doppelbelastungen zu vermeiden; Pauschalstrafen sind nur zulässig, wenn sie zuvor transparent vereinbart wurden und angemessen sind. Der Vermieter wird bei Abrechnung die entstandenen Kosten konkret darlegen.

B.11.3 Abholung durch den Vermieter: Bei erheblichem Zahlungsverzug oder konkreter Gefährdung der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, die Mietsache abzuholen; die dabei entstehenden Kosten kann der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen, soweit dies verhältnismäßig ist.

Teil C: Haftung und Gewährleistung

C.1 Grundsatz — Abgrenzung B2C / B2B

C.1.1 Soweit in diesem Abschnitt zwischen Verbrauchern (B2C) und Unternehmern (B2B) unterschieden wird, gelten die für Verbraucher zwingenden gesetzlichen Schutzvorschriften vorrangig. Gegenüber Unternehmern sind weitergehende vertragliche Regelungen zulässig, soweit sie nicht gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

C.2 Haftung des Vermieters

C.2.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

C.2.2 Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur, soweit diese auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

C.2.3 Soweit der Vermieter leicht fahrlässig eine vertragliche Hauptpflicht (Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung des Vermieters auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftungsbegrenzung besteht nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

C.3 Haftung des Mieters / Schadensersatz / Verlust / Diebstahl

C.3.1 Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden an der Mietsache, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, soweit der Schaden von ihm, einer mit ihm reisenden Person oder einer sonst von ihm eingesetzten Person verursacht wurde.

C.3.2 Der Mieter haftet für Verlust der Mietsache bis zur Höhe des Netto-Wiederbeschaffungswertes, soweit er den Verlust zu vertreten hat. Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter unverzüglich — spätestens binnen 48 Stunden — eine Strafanzeige bei der zuständigen Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der Anzeige sowie alle relevanten Informationen vorzulegen. Bis zur endgültigen Klärung kann der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten.

C.3.3 Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich nach Feststellung dem Vermieter anzuzeigen und alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensbegrenzung zu treffen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, kann dies zu einer erhöhten Haftung führen.

C.3.4 Für die Ermittlung des Schadens gelten die in B.4 genannten Grundsätze (Nachweis, Gutachten, Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert).

C.4 Reparaturverfahren / Notfallreparaturen

C.4.1 Meldepflicht: Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden; bei Gefahr im Verzug ist sofort zu handeln (z. B. Stilllegen der Mietsache).

C.4.2 Kleinreparaturen: Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von EUR 50,00 dürfen vom Mieter ohne vorherige Zustimmung durchgeführt werden; der Mieter hat Originalbelege einzureichen. Höhere Reparaturen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig, es sei denn, es liegt Gefahr im Verzug vor.

C.4.3 Fremdrechnungen: Für vom Mieter veranlasste Reparaturen ohne Zustimmung besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter, es sei denn, die Reparatur war aus objektiven Gründen erforderlich (Gefahr im Verzug).

C.4.4 Gutachten / Prüfungen: Zur Klärung von Streitfragen kann der Vermieter ein Gutachten veranlassen; die Kosten trägt der Ersatzpflichtige, sofern der Schaden von diesem zu vertreten ist.

C.5 Berechnung von Schadensersatz / Wiederbeschaffungswert

C.5.1 Schadensersatzbemessung: Schadensersatzansprüche bemessen sich nach dem Netto-Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten abzüglich eines marktüblichen Restwerts. Der Vermieter legt dem Mieter auf Verlangen die zugrunde liegenden Rechnungen, Kostenvoranschläge oder Gutachten vor.

C.5.2 Mitverschulden und Abnutzung: Übliche Abnutzung wird nicht als Schaden bewertet; bei teilweiser Verantwortlichkeit erfolgt eine entsprechende Anrechnung.

C.6 Versicherungspflichten und -empfehlungen

C.6.1 Empfehlung: Dem Mieter wird empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht für Unternehmer, Privathaftpflicht für Verbraucher) zu unterhalten. Für hochwertige oder besonders risikobehaftete Mietsachen wird der Abschluss einer All-Risk- bzw. Vollkaskoversicherung empfohlen.

C.6.2 Obligatorische Versicherung: Für einzelne, besonders wertvolle oder risikobehaftete Mietsachen kann der Nachweis einer geeigneten Versicherung als Voraussetzung für die Vermietung verlangt werden; dies wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung angegeben.

C.6.3 Meldepflicht: Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen und die für die Geltendmachung von Versicherungsansprüchen erforderlichen Unterlagen (Schadensanzeige, Police, Korrespondenz) vorzulegen.

C.7 Gewährleistung / Sachmängelhaftung

C.7.1 Rechtslage: Für Sachmängel gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Verbrauchern können Gewährleistungsrechte nur insoweit beschränkt werden, wie dies gesetzlich zulässig ist.

C.7.2 Anzeige von Mängeln: Offensichtliche Mängel sind bei Übernahme unverzüglich (spätestens innerhalb von 24 Stunden) anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich zu rügen.

C.7.3 Rechte des Mieters bei Mängeln: Kann die Mietsache die vereinbarte Gebrauchstauglichkeit nicht erfüllen, stehen dem Mieter die gesetzlichen Rechte zu (Nacherfüllung, Minderung, ggf. Rücktritt), soweit der Mangel nicht auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter zurückzuführen ist. Bei Gefahr in Verzug kann der Mieter notwendige Maßnahmen treffen und Ersatz verlangen.

C.8 Rücktritt / Kündigung aus wichtigem Grund

C.8.1 Beide Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in erheblichem Zahlungsverzug, fortgesetzter vertragswidriger Nutzung, Gefährdung Dritter oder erheblicher Beschädigung der Mietsache.

C.8.2 Folgen: Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung kann der Vermieter die sofortige Rückgabe verlangen; entstehende Schäden und entgangene Gewinne werden nachgewiesen und ersetzt.

C.9 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Mietluke – Lemanczyk Dienstleistungen, Inhaber: Lukasz Lemanczyk, Keitstraße 30, 12307 Berlin, info@mietluke.de, Tel. 0155 10713649) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Mietsache zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Mietsache zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Besondere Hinweise: Der Verbraucher kann zustimmen, dass der Vermieter mit der Leistung (Übergabe der Mietsache) vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt; hierfür ist eine ausdrückliche, gesonderte Bestätigung des Verbrauchers erforderlich. Bei wirksamer Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist und tatsächlichem Beginn der Leistung kann der Verbraucher für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung Wertersatz schulden.

C.10 Datenschutz / Verarbeitung personenbezogener Daten

C.10.1 Verarbeitung: Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Durchführung des Vertragsverhältnisses (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Zahlungsdaten). Rechtsgrundlagen sind hierbei in der Regel Art. 6 Abs.1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und gegebenenfalls Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse).

C.10.2 Umfang & Zweck: Personenbezogene Daten werden nur insoweit verarbeitet, wie dies zur Durchführung des Mietvertrages, zur Abwicklung von Zahlungen, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters erforderlich ist. Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zu Speicherfristen und zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung des Vermieters abrufbar.

C.10.3 Rechte der Betroffenen: Betroffene Personen haben die in der DSGVO vorgesehenen Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) und können diese gegenüber dem Vermieter geltend machen.

C.11 Besondere Hinweise zum Transport von Lithium-Akkus / Gefahrgut

C.11.1 Lithium-Ionen-Batterien unterliegen besonderen Transportvorschriften (z. B. ADR für Straße/Schiene, IATA/ICAO für Luftfracht). Für den Versand, Rückversand oder Transport der Mietsache mit Akkus sind die einschlägigen Vorschriften zu beachten; der Vermieter kann bestimmte Verpackungs- oder Ladestand-Vorgaben machen.

C.11.2 Bei Nichtbeachtung einschlägiger Gefahrgutvorschriften kann der Transport abgelehnt werden und der Mieter haftet für hieraus entstehende Schäden oder Kosten.

C.12 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel

C.12.1 Anwendbares Recht: Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter findet deutsches Recht Anwendung. Soweit Verbraucher beteiligt sind, gelten hierbei die zwingenden Schutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.

C.12.2 Gerichtsstand: Soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen; eine einseitige Umgehung zulässiger Gerichtsstände ist unwirksam.

C.12.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt das rechtlich Zulässige, das dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Teil D: Sonstige Bestimmungen

D.1 Änderungen der AGB

D.1.1 Änderungen dieser AGB werden dem Mieter in Textform (z. B. E-Mail) angekündigt. Bei Unternehmern gelten Änderungen als angenommen, sofern der Mieter nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Bei Verbrauchern bedürfen Änderungen, die wesentliche Vertragsbestandteile zu deren Nachteil ändern, der ausdrücklichen Zustimmung. Der Vermieter wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hinweisen.

D.2 Höhere Gewalt / Unmöglichkeit

D.2.1 Liegen Umstände vor, die weder der Vermieter noch der Mieter zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe, behördliche Einschränkungen), so sind die betroffenen Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit. Der Vermieter wird den Mieter unverzüglich über das Eintreten und Ende solcher Umstände informieren.

D.3 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

D.3.1 Die Abtretung von Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.

D.3.2 Der Mieter kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

D.4 Salvatorische Klausel, Teilnichtigkeit

D.4.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

D.5 Vertragssprache, Schriftform

D.5.1 Die Vertragssprache ist Deutsch. Soweit diese AGB die Schriftform verlangen, genügt in der Regel die Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich die strengere Schriftform vereinbart ist.

D.6 Ansprechpartner / Kontakt

Mietluke – Lemanczyk Dienstleistungen

Inhaber: Lukasz Lemanczyk

Keitstraße 30

12307 Berlin

E-Mail: info@mietluke.de

Telefon: 0155 10713649

D.7 Hinweis auf Datenschutzerklärung und Impressum

D.7.1 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten der Betroffenen sowie zum Einsatz von Drittanbietern (z. B. Zahlungsdienstleister) enthält die Datenschutzerklärung des Vermieters, die auf der Webseite abrufbar ist. Das Impressum ist ebenfalls auf der Webseite abrufbar.

D.8 Gerichtsstand, anwendbares Recht (Ergänzung)

D.8.1 Ergänzend zu C.12 wird, soweit rechtlich zulässig, vereinbart, dass auf diese AGB und die sich daraus ergebenden Rechtsverhältnisse deutsches Recht Anwendung findet. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, soweit zulässig, Berlin.

Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Mietluke – Lemanczyk Dienstleistungen, Keitstraße 30, 12307 Berlin, info@mietluke.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Vermietung der folgenden Mietsache(n):

_________________________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): _________________

Name des/der Verbraucher(s): _____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _________________

Datum: _________________

(*) Unzutreffendes streichen

Ende der AGB.