Du willst einen Baum auf deinem Grundstück in Berlin fällen? Bevor die Kettensäge angeworfen wird, solltest du unbedingt die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO Bln) kennen. Wer ohne Genehmigung zur Säge greift, riskiert empfindliche Strafen. In diesem Artikel erfährst du, welche Bäume geschützt sind, wie du die Genehmigung beantragst und was das Ganze kostet.
Welche Bäume sind in Berlin geschützt?
Die Berliner Baumschutzverordnung schützt alle Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in 1,30 m Höhe. Das entspricht einem Durchmesser von etwa 25 cm. Bei den Nadelbäumen fällt nur die Waldkiefer unter den Schutz, ebenfalls ab 80 cm Stammumfang.
Bei mehrstämmigen Bäumen reicht es, wenn ein einzelner Stamm einen Umfang von mindestens 50 cm hat, damit der gesamte Baum geschützt ist.
Zusätzlich geschützt sind Walnuss und Türkische Baumhasel ab 80 cm Stammumfang, obwohl sie botanisch zu den Obstgehölzen zählen.
Wann darf gefällt werden? Der Fällzeitraum
Unabhängig davon, ob dein Baum unter die Baumschutzverordnung fällt oder nicht, gilt nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG) ein Fällverbot vom 1. März bis 30. September. Dieses Verbot schützt brütende Vögel und gilt für alle Bäume, auch für nicht geschützte Obstbäume.
Baumfällungen sind also nur von Oktober bis Ende Februar erlaubt. Ausnahmen gibt es nur bei akuter Verkehrsgefährdung, behördlich angeordneten Maßnahmen oder wenn ein öffentliches Interesse besteht.
So beantragst du die Fällgenehmigung
Zuständig für die Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde deines Bezirksamts. Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung kann in der Regel auch online über das Berliner Serviceportal gestellt werden. Folgende Unterlagen brauchst du:
- Lageplan mit eingezeichnetem Standort des Baumes
- Fotos des Baumes
- Begründung, warum der Baum gefällt werden soll (z. B. Bauvorhaben, Sturmschaden, Krankheit)
- Angaben zu Baumart, Stammumfang und Kronendurchmesser
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bezirk zwischen zwei und acht Wochen. Plane also genug Vorlauf ein, besonders wenn du im Herbst fällen möchtest.
Was kostet die Genehmigung?
Die Amtsgebühren für eine Baumfällgenehmigung in Berlin liegen je nach Bezirk zwischen 25 und 80 Euro. Dazu kommen mögliche Auflagen. In den meisten Fällen wirst du zur Ersatzpflanzung verpflichtet oder musst eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Ausgleichsabgabe richtet sich nach dem ökologischen Wert des gefällten Baumes, bei großen alten Bäumen kann das mehrere Hundert Euro betragen.
Gründe, die das Bezirksamt akzeptiert
Eine Genehmigung wird nicht automatisch erteilt, nur weil du es möchtest. Typische Gründe, die anerkannt werden:
- Der Baum ist krank, abgestorben oder von Schädlingen befallen
- Es besteht eine akute Gefährdung (z. B. instabiler Stamm nach Sturm)
- Ein genehmigtes Bauvorhaben erfordert die Fällung
- Erhebliche Schäden an Gebäuden, Leitungen oder Fundamenten
- Unzumutbare Verschattung in begründeten Einzelfällen
Reine Gründe wie Laubfall oder persönliches Empfinden reichen in der Regel nicht aus.
Checkliste bevor du den Baum fällst
- Stammumfang messen, ab 80 cm in 1,30 m Höhe ist der Baum geschützt
- Prüfen, ob es sich um einen geschützten Nadelbaum (Waldkiefer) oder eine geschützte Obstart (Walnuss, Türkische Baumhasel) handelt
- Fällzeitraum beachten, also nur Oktober bis Ende Februar
- Bei geschützten Bäumen die Fällgenehmigung beim Bezirksamt beantragen
- Auf brütende Vögel achten, auch bei nicht geschützten Bäumen
- Ersatzpflanzung oder Ausgleichsabgabe einplanen
Das richtige Werkzeug für die Baumfällung
Wenn die Genehmigung vorliegt und der Zeitraum stimmt, brauchst du das passende Gerät. Eine Profi-Kettensäge mit Benzinmotor ist die erste Wahl für dickere Stämme, für kleinere Bäume reicht eine Akku-Kettensäge. Was danach übrig bleibt, verarbeitest du direkt vor Ort mit einem Gartenhäcksler, statt das Schnittgut mühsam zum Wertstoffhof zu fahren.
Passende Geräte findest du bei Mietluke
Du brauchst das Werkzeug nur für ein paar Tage. Kaufen lohnt sich nicht, mieten schon.
- Profi-Kettensäge Benzin für Baumfällungen und dickere Stämme
- Akku-Kettensäge für kleinere Bäume und Äste
- Baumstumpffräse wenn der Stumpf nach der Fällung raus muss
- Gartenhäcksler Benzin um Äste direkt zu zerkleinern
- Holzspalter 8t wenn aus dem Stamm Brennholz werden soll
- Schnittschutzhose und Forsthelm-Set als Pflichtausrüstung
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